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Vorgeschlagen vom InterAction
Council
Der vorliegende Entwurf einer
allgemeinen Erklärung
menschlicher Pflichten versucht Freiheit und Verantwortung in ein
Gleichgewicht
zu bringen und ein Umdenken zu bewirken, von der Freiheit der
Indifferenz hin
zur Freiheit des Engagements.
Die Initiative für diesen Entwurf ist nicht nur ein Weg, Freiheit und
Verantwortung ins Gleichgewicht zu bringen, sondern auch ein Mittel, um
Ideologien, Glaubensüberzeugungen und politische Ansichten zu
versöhnen, die in
der Vergangenheit für antagonistisch erachtet wurden.
Die vorgeschlagene Erklärung weist darauf hin, dass das ausschließliche
Bestehen auf Rechte zu endlosen Diskussionen und Konflikten führen
kann, dass
auch religiöse Gruppierungen bei der Durchsetzung ihrer eigenen
Freiheit die
Pflicht haben, die Freiheit des anderen zu respektieren. Die
Grundvoraussetzung
sollte sein, die größtmögliche Freiheit anzustreben, aber zugleich
einen
umfassenden Sinn für Verantwortung zu entwickeln, was wiederum erlauben
wird,
dass die Freiheit selber wächst.
Der InterAction Council hat seit 1987 daran gearbeitet, einen
Grundbestand
humaner ethischer Standards aufzustellen. Aber seine Arbeit beruht
ihrerseits
auf der Weisheit religiöser Führer und Weiser durch all die
Jahrhunderte, die
davor gewarnt haben, dass Freiheit ohne die Übernahme von Verantwortung
die
Freiheit selbst zerstören kann. Wenn jedoch Rechte und Pflichten ins
Gleichgewicht gebracht sind, dann kann Freiheit verstärkt und eine
bessere Welt
geschaffen werden. Der InterAction Council empfiehlt diesen Entwurf der
Erklärung Ihrer Prüfung und Ihrer Unterstützung.
Originaltext der Erklärung:
Allgemeine
Erklärung der
Menschenpflichten
PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie
innewohnenden
Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage für
Freiheit,
Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist und Pflichten oder
Verantwortlichkeiten (»responsibilities«) einschließt,
da das exklusive Bestehen auf Rechten Konflikt, Spaltung und endlosen
Streit
zur Folge hat und die Vernachlässigung der Menschenpflichten zu
Gesetzlosigkeit
und Chaos führen kann,
da die Herrschaft des Rechts und die Förderung der Menschenrechte
abhängen von
der Bereitschaft von Männern wie Frauen, gerecht zu handeln,
da globale Probleme globale Lösungen verlangen, was nur erreicht werden
kann
durch von allen Kulturen und Gesellschaften beachtete Ideen, Werte und
Normen,
da alle Menschen nach bestem Wissen und Vermögen eine Verantwortung
haben,
sowohl vor Ort als auch global eine bessere Gesellschaftsordnung zu
fördern –
ein Ziel, das mit Gesetzen, Vorschriften und Konventionen allein nicht
erreicht
werden kann,
da menschliche Bestrebungen für Fortschritt und Verbesserung nur
verwirklicht
werden können durch übereinstimmende Werte und Maßstäbe, die jederzeit
für alle
Menschen und Institutionen gelten,
deshalb verkündet die Generalversammlung der Vereinten Nationen
diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten. Sie soll ein
gemeinsamer
Maßstab sein für alle Völker und Nationen, mit dem Ziel, dass jedes
Individuum
und jede gesellschaftliche Einrichtung, dieser Erklärung stets
eingedenk, zum
Fortschritt der Gemeinschaften und zur Aufklärung all ihrer Mitglieder
beitragen mögen.
Wir, die Völker der Erde, erneuern und verstärken hiermit die schon
durch die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamierten Verpflichtungen:
die
volle Akzeptanz der Würde aller Menschen, ihrer unveräußerlichen
Freiheit und
Gleichheit und ihrer Solidarität untereinander. Bewusstsein und
Akzeptanz
dieser Pflichten sollen in der ganzen Welt gelehrt und gefördert werden.
Fundamentale Prinzipien für Humanität
ARTIKEL 1
Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft,
welchen
sozialen Status, welcher politischen Überzeugung, welcher Sprache,
welchen
Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat die Pflicht, alle
Menschen
menschlich zu behandeln.
ARTIKEL 2
Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer,
unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für die
Würde und
die Selbstachtung aller anderen Menschen einzusetzen.
ARTIKEL 3
Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee
oder
Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen
moralischen
Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu
fördern
und Böses zu meiden.
ARTIKEL 4
Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im Geist der
Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jedem und allen,
Familien und
Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen: Was du nicht willst,
das man
dir tut, das füg auch keinem anderen zu.
Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem
Leben
ARTIKEL 5
Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht,
eine
andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies
schließt
das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung von Individuen und
Gemeinschaften nicht aus.
ARTIKEL 6
Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne
Gewalt
ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermords oder des
Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf sie
Frauen, Kinder
oder irgendwelche andere zivile Personen als Mittel zur Kriegführung
missbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche Verantwortungsträger hat die
Pflicht,
auf friedliche, gewaltfreie Weise zu handeln.
ARTIKEL 7
Jede Person ist unendlich kostbar und muss unbedingt geschützt werden.
Schutz
verlangen auch die Tiere und die natürliche Umwelt. Alle Menschen haben
die
Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der gegenwärtigen Bewohner und der
zukünftigen Generationen willen zu schützen.
Gerechtigkeit und Solidarität
ARTIKEL 8
Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu
verhalten. Keine
Person oder Gruppe soll irgend eine andere Person oder Gruppe ihres
Besitzes
berauben oder ihn willkürlich wegnehmen.
ARTIKEL 9
Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die
Pflicht,
ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung,
Unwissenheit
und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine
nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit,
Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
ARTIKEL 10
Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und
Anstrengung
zu entwickeln; sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und sinnvoller
Arbeit
haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten, Behinderten und den
Opfern
von Diskriminierung Unterstützung zukommen lassen.
ARTIKEL 11
Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung mit der
Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll
verwendet
werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel zur
Herrschaft eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher
Gerechtigkeit
und sozialer Ordnung.
Wahrhaftigkeit und Toleranz
ARTIKEL 12
Jeder Mensch hat die Pflicht, wahrhaftig zu reden und zu handeln.
Niemand, wie
hoch oder mächtig auch immer, darf lügen. Das Recht auf Privatsphäre
und auf
persönliche oder berufliche Vertraulichkeit muss respektiert werden.
Niemand
ist verpflichtet, die volle Wahrheit jedem zu jeder Zeit zu sagen.
ARTIKEL 13
Keine Politiker, Beamte, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler,
Schriftsteller
oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Maßstäben entbunden, noch
sind es
Ärzte, Juristen und andere Berufe, die Klienten gegenüber besondere
Pflichten
haben. Berufsspezifische oder andersartige Ethikkodizes sollen den
Vorrang
allgemeiner Maßstäbe wie etwa Wahrhaftigkeit und Fairness widerspiegeln.
ARTIKEL 14
Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und
gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren
– was
für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist –, muss mit Verantwortung
und
Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt eine besondere
Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung mit
sich.
Sensationsberichte, welche die menschliche Person oder die Würde
erniedrigen,
müssen stets vermieden werden.
ARTIKEL 15
Während Religionsfreiheit garantiert sein muss, haben die
Repräsentanten der
Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen von Vorurteilen und
diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen zu vermeiden. Sie
sollen
Hass, Fanatismus oder Glaubenskriege weder anstiften noch legitimieren,
vielmehr sollen sie Toleranz und gegenseitige Achtung unter allen
Menschen
fördern.
Gegenseitige Achtung und Partnerschaft
ARTIKEL 16
Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung und
Verständnis
in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine andere Person
sexueller
Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen. Vielmehr sollen
Geschlechtspartner
die Verantwortung für die Sorge um das Wohlergehen des anderen
wahrnehmen.
ARTIKEL 17
Die Ehe erfordert – bei allen kulturellen und religiösen
Verschiedenheiten –
Liebe, Treue und Vergebung, und sie soll zum Ziel haben, Sicherheit und
gegenseitige Unterstützung zu garantieren.
ARTIKEL 18
Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines jeden Paares.
Die
Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung,
Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern noch andere
Erwachsene
sollen Kinder ausbeuten, missbrauchen oder misshandeln.
Schluss
ARTIKEL 19
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich
daraus
für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt,
eine
Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die
Vernichtung
der in dieser Erklärung und der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte von
1948 angeführten Pflichten, Rechte und Freiheiten abzielen.
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